- Kurzzeittherapie bis zu 24 Stunden á 50 Minuten oder eine
- Langzeittherapie mit 60 Stunden á 50 Minuten anschließen. Eine Verlängerung ist möglich mit 40 Stunden bei Einzeltherapie und 20 Stunden bei Gruppentherapie
Abschließend kann man innerhalb von zwei Jahren nach Therapieende eine Rezidivprophylaxe durchführen.
Eine weitere Variante ist die sog. Akutbehandlung. Diese folgt direkt nach der psychotherapeutischen Sprechstunde mit 24 Sitzungen á 25 Minunten oder 12 Sitzungen á 50 Minuten zur schnellen Intervention bei akuten Krisen.
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